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Ab 15.07.2024 beantragen!

Handwerker-bonus

Darum geht´s

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung.

Was wird gefördert?

* Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Zeitrahmen

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 auf der Webseite der Buchhaltungsagentur des Bundes beantragt werden.

*Bis zu € 2.000,- Förderung möglich!

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Eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.